Stundensätze mit Kunden werden individuell vereinbart. Für Leistungen, die ausserhalb der regulären Arbeitszeit (Mo – Fr von 7 Uhr bis 18 Uhr) erfolgen, gelten folgende Zuschläge auf den vereinbarten Stundensatz
Abendzuschlag (18-22 Uhr): +25%
Nacht- (22-7 Uhr), Samstagzuschlag: +50%
Sonntagzuschlag: +100%
gesetzliche Feiertage sowie am 31. Dezember ab 14 Uhr: +125%
besondere Feiertage (24. Dezember ab 14 Uhr, 25. und 26. Dezember) und 1. Mai: +150%
Es sei denn, dass in der Auftragsbestätigung oder in einem Service-Level-Agreement eine andere Vereinbarung getroffen wurde.
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